Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2003 - L 2 U 190/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überweisung eines Unternehmens an eine andere Berufsgenossenschaft infolge der Änderung der Zuständigkeit; Herstellung und Vertrieb von Kunststofffolien sowie Kunststoffprodukten aller Art als Unternehmensgegenstand; Änderung der berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Fusion verschiedenartiger Unternehmen - Gesamtunternehmen - wesentliche Änderung der Unternehmensstruktur - Änderung der UV-Zuständigkeit/Überweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90
Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2003 - L 2 U 190/01
Die Frage, ob eine einen Zuständigkeitswechsel begründende Änderung im Unternehmen vorliegt, ist nach den Verhältnissen zu beurteilen, die zum Zeitpunkt der Eintragung in das Kataster des Unfallversicherungsträgers vorgelegen haben (BSG SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).Dabei sind die Umstände des Einzelfalls von Bedeutung, wobei eine lebensnahe Betrachtung entscheidet (BSG SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).
Von wesentlicher Bedeutung ist auch der satzungsmäßig bestimmte Unternehmenszweck (BSG SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).
- BSG, 05.02.1980 - 2 RU 80/79
Änderung der Zuständigkeit - Hilfsunternehmen - Hauptunternehmen - Räumlicher …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2003 - L 2 U 190/01
Eine solche grundlegende Änderung kann auch dadurch begründet sein, dass ein Unternehmen Bestandteil eines anderen Unternehmens wird, für dessen Hauptunternehmen eine andere BG zuständig ist (BSG SozR 2200 § 667 Nr. 3 = BSGE 49, 283 ff).Angesichts der modernen Verkehrsmittel und der sonstigen raumübergreifenden Kommunikationsmittel kann auf diesen Gesichtspunkt nicht entscheidend abgestellt werden (vgl BSG SozR 2200 § 667 Nr. 3).
Ein Austausch von Arbeitskräften spricht für ein Gesamtunternehmen, ist aber keine zwingende Voraussetzung hierfür (BSG, Urt v 5.2.1980, Az 2 RU 80/79; BSG SozR 2200 § 667 Nr. 3).
- BSG, 14.12.1995 - 2 RU 37/94
Berufsgenossenschaftliche Zuordnung - Kiesgewinnung - Sandgewinnung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2003 - L 2 U 190/01
Dies berücksichtigt den Grundsatz der Katasterrichtigkeit und Katasterstetigkeit (vgl Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-2200 § 667 Nr. 2 = BSGE 77, 162 ff).Dazu ist erforderlich, dass die Betriebsteile einer einheitlichen Leitung unterstehen und der Verfügungsgewalt des Unternehmers unterliegen (BSG SozR 3-2200 § 667 Nr. 2).
- BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R
Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2003 - L 2 U 190/01
Die sachliche Zuständigkeit einer gewerblichen BG richtet sich grundsätzlich nach Art und Gegenstand des Unternehmens (§ 136 Abs. 3 SGB VII), nicht dagegen nach der natürlichen oder juristischen Person des Unternehmers (BSG, Urt v 4.5.1999, Az B 2 U 11/98 R). - BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R
Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2003 - L 2 U 190/01
Die wesentliche Änderung muss sich auf die Herstellungsweise der Erzeugnisse, die in Betracht kommenden Arbeitsvorgänge und die dabei benutzten Betriebseinrichtungen beziehen (BSG, Urt v 11.8.1998, Az B 2 U 31/97 R). - BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74
Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2003 - L 2 U 190/01
Nach der Rechtsprechung rechtfertigen es indes die diesem Verzeichnis zugrundeliegenden Erfahrungen, bei der Prüfung der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit eines Gewerbezweiges grundsätzlich von diesem Verzeichnis auszugehen (BSGE 39, 112 ff, 115). - BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91
Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2003 - L 2 U 190/01
Das vom Hauptverband der gewerblichen BG´en 1959 (unveränderter Nachdruck 1994, überarbeitete Fassung 1999) herausgegebene "Alphabetische Verzeichnis der Gewerbezweige mit Angabe der Zuständigkeit der gewerblichen BGen" ist dagegen keine verbindliche Fortschreibung des vom RVA aufgestellten "Alphabetischen Verzeichnisses" (BSGE 71, 85 ff, 86).
- SG Osnabrück, 17.11.2005 - S 5 U 131/99 Der Verwendungszweck ist ausnahmsweise dann ausschlaggebend, wenn in Betrieben verschiedener Berufsge-nossenschaft etwa gleich oder ähnliche Arbeitsverfahren, Betriebseinrichtungen oder Werkstoffe vorkommen (Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 05.05.2003, L 2 U 190/01 - mit Hinweis auf Graeff in Hauck/Noftz, SGB VII, § 136 Randzeichen 11 m. w. N.).